Mindestanforderung zur Welpenaufzucht laut Tierschutzgesetz
Der Raum darf incl. dem der Hündin zur Verfügung stehenden Platz, bei einer durchschnittlichen Welpenzahl von 5 Hunden, nicht kleiner sein als 10 m². Es muss eine Wurfkiste vorhanden sein, die den Erfordernissen einer problemlosen Welpenaufzucht gerecht wird. An der Wurfkiste muss eine ständige Sichtmöglichkeit nach vorne geboten werden. Auch muss ein, bezogen auf seine Ausdehnung, der Wurfgröße unserer Rasse entsprechender Auslauf angeschlossen sein, der mit einem leicht zu reinigendem, desinfizierbarem Bodenbelag versehen ist. Der Mutterhündin muss genügend Platz und eine Liegefläche zur Verfügung stehen, die von ihr leicht, von den Welpen jedoch nicht erreicht werden kann. Der Wurf- und Aufzuchtraum muss auf ca. 18° - 20° temperierbar sein. Eine zusätzliche Heizquelle in Form einer Rotlichtlampe über der Wurfkiste bzw. Heizplatte unter der Wurfkiste ist evtl. erforderlich. Der Raum muss jederzeit sauber, trocken und Ungeziefer frei gehalten werden. Er muss gut zu belüften sein und ausreichend von Tageslicht erhellt werden. Die Fensterfläche muss mindestens 1/6 der Bodenfläche betragen. Der Aufzuchtraum sollte möglichst direkten Zugang zu einem Freiauslauf haben. Die Umzäunung des Auslaufes muss so beschaffen sein, dass sich die Welpen daran nicht verletzen können. Den Welpen muss außerdem die Möglichkeit geboten werden, sich bei schlechtem Wetter auch außerhalb des Aufzuchtraumes an einem trockenen, windgeschützten Ort aufzuhalten. Teile der Auslauffläche müssen besonnt sein und ein Teil muss mit einem Sonnen- bzw. Regenschutz versehen sein. In diesem Bereich sollte sich auch ein Liegeplatz befinden. Ein Bereich der Auslauffläche sollte Naturboden aufweisen, für den anderen Teil sind Platten-, Klinker oder Betonböden mit guter Oberflächenentwässerung möglich. Welpen müssen mindestens 3 Stunden täglich menschliche Gesellschaft, Kontakt, Ansprache und Zuwendung geboten werden. Diese Zuwendung muss vom Züchter oder einer mit ihm in enger Verbindung stehenden Bezugsperson ausgehen. Welpen ab der 6. Lebenswoche benötigen außerdem ausreichend Kontakt mit zwingerfremden Personen.
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